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Gemeindeverwaltung Leissigen
Nythartweg 1 
3706 Leissigen
Telefon 033 847 88 11
E-Mail gemeinde@leissigen.ch

Öffnungsszeiten
Mo08.00 - 11.30 / geschlossen
Digeschlossen / 14.00 - 18.00
Mi07.30 - 11.30 / geschlossen
Dogeschlossen / 14.00 - 17.00
Fr08.00 - 11.30 / geschlossen
Termine ausserhalb der
Öffnungszeiten möglich

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Aktuelles aus der Gemeinde

27.01.2023

Informations- und Mitwirkungsanlass vom 15. Februar 2023

Wie bereits informiert, findet am 15. Februar 2023 ein Informations- und Mitwirkungsanlass zu den Themen Schulraumentwicklung und Einführung Tagesschultestbetrieb statt.

Die Einladung zum Anlass erhalten Sie in den nächsten Tagen in Ihrem Briefkasten und kann hier heruntergeladen werden.

Projektgruppen Schulraumentwicklung und Arbeitsgruppe Prüfung Einführung Tagesschultestbetrieb Leissigen

26.01.2023

Betreuungsgutscheine Schuljahr 2023/2024

Seit 1. Januar 2022 gibt die Gemeinde Betreuungsgutscheine auf Antrag heraus. Gesuche um Betreuungsgutscheine müssen jährlich gestellt werden.

In der Gemeinde Leissigen steht eine limitierte Anzahl von Betreuungsgutscheinen zur Verfügung. Falls der verfügbare Betrag ausgeschöpft ist, kommt das Gesuch auf die Warteliste und bleibt für die Gesuchsperiode pendent, bis allenfalls wieder Kontingent vorhanden ist. Die Priorisierungskriterien richten sich nach Art. 9 des Reglements über die Betreuungsgutscheine der Einwohnergemeinde Leissigen.

Für das Schuljahr 2023/2024 können die Anträge ab sofort erfasst werden. Die Registrierung erfolgt über die Plattform KiBon des Kantons Bern unter folgendem Link: https://be.kibon.ch/web/#/anmeldung. Sobald das Gesuch vollständig ist und durch die Gemeinde geprüft wurde, können die Betreuungsgutscheine frühestens ab 15. Februar 2023 entsprechend zugesichert werden.

Gemeindeverwaltung Leissigen

19.01.2023

Feuerwehr Neurekrutierung 2023

Alle Frauen und Männer (Schweizer Bürger/-innen und Ausländer/-innen mit C-Ausweis) des Jahrgangs 2002, welche im Jahr 2022 in eine der Gemeinden Bönigen, Därligen, Interlaken, Iseltwald, Leissigen, Matten oder Unterseen gezogen sind, sowie alle Frauen und Männer mit Jahrgang 2002, die bereits in diesen Gemeinden wohnhaft waren, werden feuerwehrdienstpflichtig.

Interessierte Mitbürger/-innen ab dem 21. Altersjahr werden gebeten, sich für den Feuerwehrdienst zur Verfügung zu stellen. Speziell interessiert sind wir an jenen Bewerber/-innen, welche den Arbeitsplatz auf dem Bödeli bzw. in Bönigen, Därligen, Iseltwald oder Leissigen haben und/oder bereits Feuerwehrdienst geleistet haben.

Für die Rekrutierung zum Feuerwehrdienst wurde allen von der Feuerwehr Bödeli mit Jahrgang 2002 ein Orientierungsschreiben mit Fragebogen zugestellt. Wer keinen Fragebogen erhalten hat, aber in der Feuerwehr Bödeli mitmachen möchte, meldet sich bis zum 31. Januar 2023 telefonisch unter 033 823 14 00 oder schriftlich bei der Feuerwehr Bödeli, Lindenallee 90, 3800 Interlaken, info@feuerwehr-boedeli.ch.

Geeignete Personen werden durch das Kommando persönlich zur Rekrutierung am Dienstag, 7. Februar 2023, 18.00–21.00 Uhr (gestaffelt) aufgeboten.

Entschuldigungen (auch Militärdienst) sind vor der Rekrutierung schriftlich an den Kommandanten, Thomas Dummermuth, Lindenallee 90, 3800 Interlaken, zu richten. Unentschuldigtes Nichterscheinen wird gemäss Reglement mit Fr. 100.– gebüsst.

Gesuche für die Befreiung der Feuerwehrpflichtersatzsteuer: Aktivmitglieder von Betriebsfeuerwehren, Invalide oder Alleinerziehende haben die Möglichkeit, schriftlich ein Gesuch an das Kommando der Feuerwehr Bödeli zu stellen.

Kommando Feuerwehr Bödeli

11.01.2023

Einführung elektronische Geschäftsverwaltung

Im Zuge der rasanten Digitalisierung hat sich der Gemeinderat im Jahr 2022 entschieden, eine elektronische Geschäftsverwaltung einzuführen. Das Programm wurde evaluiert, angeschafft und konnte anfangs 2023 in Betrieb genommen werden. Mit der Einführung der elektronischen Geschäftsverwaltung erhofft sich der Gemeinderat eine effiziente Bearbeitung der Geschäftsfälle. Zudem wird den Behördenmitgliedern ermöglicht, standortunabhängig die Sitzungen vorzubereiten.

Gemeinderat Leissigen

20.12.2022

Stelleninserat Leiter/in Baubewilligungsverfahren, Baupolizei und Ortsplanung

Zur Verstärkung unseres Teams in der Bauabteilung suchen wir nach Vereinbarung eine/n Leiter/in Baubewilligungsverfahren, Baupolizei und Ortsplanung mit einem Beschäftigungsgrad von 30-40%.

Das Stelleninserat finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Gemeinderat Leissigen

20.12.2022

Zukunft Abteilung Bau

Die Gemeindeversammlung hat am 25. November 2022 den wiederkehrenden Verpflichtungskredit für die externe Mandatsleitung der Abteilung Bau abgelehnt. Der Gemeinderat hat deshalb an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2022 entschieden, eine entsprechende Stelle in der Abteilung Bau mit einem Pensum von 30-40% auszuschreiben. Parallel dazu wurde die Arbeitsgruppe Zukunft Abteilung Bau reaktiviert und beauftragt, eine neue Lösung für das Baubewilligungsverfahren, die Baupolizei sowie das Ortsplanungswesen zu suchen.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier.

Gemeinderat Leissigen

20.12.2022

Revidiertes kantonales Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Die neue Gesetzgebung unterstützt die Ziele der Energiestrategie und des Verfassungsartikels Klimaschutz. Im Fokus steht der Gebäudebereich: Bei Neubauten werden eine eigene Energiegewinnung und Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge verlangt. Bei bestehenden Gebäuden können fossile Heizungen nur noch bei genügender Energieeffizienz des Gebäudes eingesetzt werden.

Das Gesetzt setzt verstärkt auf Anreize statt Vorschriften. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Das sind die wichtigsten Änderungen bei Neubauten

Gewichtete Gesamtenergieeffizienz
Für Neubauten wird die gewichtete Gesamtenergieeffizienz (gGEE) eingeführt. Bei dieser Energiebilanz zählt nicht mehr allein der Energiebedarf eines Gebäudes. Neu wird auch die Eigenproduktion von Elektrizität und Wärme mitberücksichtigt, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Mit dieser Gesamtbetrachtung fallen diverse Detailanforderungen weg und der Bewilligungsprozess wird vereinfacht. Damit reduziert sich sowohl für die Bauherrschaften wie auch die Gemeinden der administrative Aufwand.

Eigenenergienutzung und Solarpflicht
Um die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Neubauten zu erfüllen, ist in der Regel eine eigene Energiegewinnung notwendig – im Normalfall mit einer Solaranlage. Damit wird der dringliche Bundesbeschluss zur Nutzung der Sonnenenergie erfüllt: Bei Neubauten mit einer Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss auf dem Dach oder an der Fassade eine Solaranlage angebracht werden.

Elektromobilität
Bei Neubauten ist ein Teil der Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzubereiten oder auszurüsten.

Das sind die wichtigsten Änderungen bei bestehenden Gebäuden

Heizungsersatz
Der Ersatz eines Wärmeerzeugers, zum Beispiel eine Öl- oder eine Holzheizung, ist neu meldepflichtig. Ist das Gebäude älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizungen mit einem fossilen Energieträger erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes, um mindestens den Anforderungen der Energieklasse D des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK) zu genügen. Oder die Bauherrschaft kann eine von zwölf Standard-Sanierungsvarianten mit erneuerbaren Energien und Energieeffizienz wählen.

Bestehende zentrale Elektroboiler in Wohnbauten
Diese müssen innert 20 Jahren ersetzt werden, sofern sie nicht mit eigener Solarenergie betrieben werden.

Weitere Anpassungen
Mit dem revidierten Energiegesetz werden die Kompetenzen der Gemeinden ergänzt und an die gewichtete Gesamtenergieeffizienz angepasst. Gemeinden können für Gesamtüberbauungen neu eine gemeinsam gewichtete Gesamtenergieeffizienz vorschreiben.

Zudem wird die Motion 211-2011 umgesetzt: Leuchtreklamen, Schaufensterbeleuchtungen und Beleuchtungen von Sehenswürdigkeiten müssen energieeffizient sein und zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschaltet werden, wenn sie nicht aus Sicherheitsgründen notwendig sind.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der kantonalen Homepage des Amtes für Umwelt und Energie.

01.12.2022

Tipps für mehr Sicherheit beim Wintersport

Im folgenden Merkblatt finden Sie fünf Tipps für mehr Sicherheit im Wintersport.

28.11.2022

Der neue Forstbetrieb Thunersee-Süd

Im folgenden Flyer finden Sie Informationen zum neuen Forstbetrieb Thunersee-Süd.

Vormerken -> am 17. Juni 2023 findet ein Tag der offenen Tür statt.

Forstbetrieb Thunersee-Süd

24.11.2022

Winterdienst 2022/2023

Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und Fusswegen in bewohnten Gebieten, sofern die Notwendigkeit ausgewiesen ist. Zudem muss die Räumung in einer rationellen Arbeitsweise (keine parkierten Fahrzeuge oder andere Hindernisse auf Strassen / Wegen) möglich sein. Wir bitten Sie, gemäss Art. 83 Strassengesetz vom 1. August 2020 und Art. 55 und 56 Strassenverordnung vom
1. Januar 2020 Ihre Zäune und Abschrankungen, die den Winterdienst behindern können, abzulegen oder abzuräumen. Die Gemeinde Leissigen übernimmt keine Haftung für Schäden an Zäunen, Abschrankungen und parkierten Autos, die aus dem Winterdienst entstehen.

Vielen Dank für Ihre aktive Mitarbeit!

Abteilung Bau Leissigen

10.11.2022

Unfallprävention für Kinder im Haushalt

Im folgenden Merkblatt finden Sie nützliche Informationen zur Unfallprävention für Kinder im Haushalt.

10.11.2022

Energiemangellage Kanton Bern - aktuelle Informationen / Homepage des Bundes zum Thema Energie sparen

Homepage des Kantons zur Energiemangellage

Der Kanton Bern hat eine Themen-Website "Energiemangel" erstellt. Diese erreichen Sie unter folgendem Link: http://www.be.ch/energiemangel

Neue Homepage vom Bund zum Thema Energie sparen

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat eine neue Homepage zum Thema „Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.“ aufgeschaltet.

Dort hat es nebst Informationen zur aktuellen Lage in der Schweiz viele konkrete Unterlagen und Spartipps für Privathaushalte und für Unternehmen.

Die Homepage finden Sie unter folgendem Link:

https://www.energieschweiz.ch/programme/nicht-verschwenden/startseite/

06.09.2022

Energiesparen - Tipps und Tricks für den Haushalt

Merkblatt Energiesparen - Tipps und Tricks für den Haushalt

30.06.2022

Sperrung Fussweg Prediggässli

Aufgrund von Bauarbeiten bleibt das Prediggässli ab Freitag, 1. Juli 2022, bis voraussichtlich ca. Ende April 2023 aus Sicherheitsgründen gesperrt. Bitte beachten Sie die Signalisationen vor Ort.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Abteilung Bau Leissigen

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