Aktuelles aus der Gemeinde
19.05.2023
Gemeindeversammlung vom Montag, 26. Juni 2023 um 19.30 Uhr in der Turnhalle
Traktanden
1. Jahresrechnung 2022 – Genehmigung
2. Externe Mandatsleitung Abteilung Bau – wiederkehrender Verpflichtungskredit – Genehmigung
3. Sanierung der Leuchtmittel Quecksilberdampflampen bei Beleuchtungsköpern –
Verpflichtungskreditabrechnung – Kenntnisnahme
4. Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. August 2023 bis 31. Dezember 2024
- Sozial- und Gesundheitskommission (1 Mitglied)
5. Verschiedenes
Erläuterungen zu den Traktanden finden Sie im Leissigen-Info I/2023.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können bis und mit an der Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Nicht an der
Gemeindeversammlung anwesende Kandidatinnen / Kandidaten müssen mit einer allfälligen Wahl einverstanden
sein, beziehungsweise ihr Einverständnis vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung
öffentlich auf oder können hier eingesehen werden. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2023 liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
Stimmrecht
Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten
Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach
der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interla-ken-Oberhasli einzureichen
(Art. 63ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und
Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige
Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde
führen.
Gemeinderat Leissigen
18.05.2023
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung - 18. Juni 2023
Am Sonntag, 18. Juni 2023 finden die nächsten eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen statt.
Über folgende eidgenössichen Vorlagen wird abgestimmt:
1. Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen
2. Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit
3. Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrats zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
Über die folgenden kantonalen Vorlagen wird abgestimmt:
1. Änderung der Kantonsverfassung (Anpassungen bei den Schuldenbremsen)
2. Volksinitiative "Für eine kantonale Elternzeit"
Weitere Informationen zur kantonalen Vorage finden Sie hier.
Den Abstimmungsausschuss können Sie hier einsehen.
11.05.2023
Schwellenkorporation - Ordentliche Mitgliederversammlung
Montag, 12. Juni 2023, um 20.00 Uhr im Theorieraum Turnhalle Bettenried
Traktanden
- Protokoll der ausserordentlichen Versammlung vom 21. November 2022
- Genehmigung Jahresrechnung 2022
- Festlegen Tellansatz 2024 und Beschluss Budget 2024
- Hochwasserschutz am Eybach, Genehmigung des Ausführungsprojekts, Baubeschluss, Kreditbeschluss von Fr. 2'200'000.–, Kompetenzerteilung an den Vorstand, die Geldmittel auf dem Darlehensweg zu beschaffen.
- Verschiedenes
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Alle im Kataster von Leissigen eingetragenen beitragspflichtigen Grundeigentümer/-innen und Werkeigentümer/-innen sind stimmberechtigt und zur Versammlung freundlich eingeladen.
Leissigen, 2. Mai 2023
Der Vorstand der Schwellenkorporation Leissigen
04.05.2023
Burgergemeinde - ordentliche Versammlung
Montag, 5. Juni 2023, 20.15 Uhr im Theorieraum Turnhalle Bettenried
Traktanden
- Genehmigung Jahresrechnung 2022
- Verschiedenes
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.
Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung
Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 5. Juni 2023 vom 12. Juni bis am 12. Juli 2023 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat.
Leissigen, 27. April 2023
Der Burgerrat
27.04.2023
Leissigen lanciert die Sammlung von Haushalt-Kunststoffen
Verpackungen, Flaschen, Folien – Kunststoffe sind im Haushalt allgegenwärtig. Diese gehören aber nicht in den Kehricht, sondern können mit «Bring Plastic back» der Wiederverwertung zugeführt werden. Ein wegweisendes Projekt macht es nun für Gemeinden im Kanton Bern einfach, dies ihrer Bevölkerung zu ermöglichen. Neben Leissigen setzen ab dem 1. Mai 2023 zahlreiche weitere Berner Gemeinden auf das neue Recyclingsystem.
Im Kanton Bern wird eine neue Recyclinglösung angeboten, die eine einheitliche und koordinierte Sammlung von Haushalt-Kunststoffen möglich macht. Entwickelt wurde sie von der Entsorgungsfirma AVAG Umwelt AG gemeinsam mit Gemeinden, Partnern und der Kunststoffverwerterin InnoRecycling AG. Das Vorhaben wurde zudem vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern unterstützt.
Der Gemeinderat von Leissigen hat sich intensiv damit auseinandergesetzt und sich im Interesse der Bevölkerung und der Umwelt für die Einführung dieser zertifizierten und nachhaltigen Sammellösung entschieden. Ab dem 1. Mai 2023 können deshalb in Leissigen und zugleich in über 30 weiteren Berner Gemeinden Haushalt-Kunststoffe mit dem System «Bring Plastic back» gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden. Finanziert wird das Bringsystem nach dem Verursacherprinzip durch den Verkauf von kostenpflichtigen Sammelsäcken.
Für das erarbeitete System sprechen neben den ökologischen Aspekten vor allem auch die einheitliche Funktionsweise über Gemeindegrenzen hinweg sowie, dass Entsorger und Detailhändler in das System eingebunden werden können, wie die Gemeinde Leissigen mitteilt.
Die Schweizer Politik fordert mittelfristig eine derartige flächendeckende Sammlung von Haushalt-Kunststoffen, und genau das ist auch das Ziel im Kanton Bern. Die Gemeinde Leissigen und über 30 weitere Berner Gemeinden nehmen dabei eine Vorreiterrolle ein und starten nun per 1. Mai 2023 mit der Sammlung. Derzeit setzen sich aber bereits über 100 weitere Gemeinden mit der Einführung auseinander, wie die Projektverantwortlichen mitteilen.
Verkaufspreise je Rolle à 10 Säcken:
- 17 Liter: CHF 10.-
- 35 Liter: CHF 19.-
- 60 Liter: CHF 32.-
- 110 Liter: CHF 57.-
Verkaufsstelle in Leissigen: Volg Leissigen, Dorfstrasse 8
Sammelstelle in Leissigen: Sammelstelle Gemeinde Leissigen, Bahnhofplatz
Was wird gesammelt?
- Folien wie Tragetaschen, Zeitschriftenfolien, Sixpackfolien, Kassensäckli usw.
- Plastikflaschen und Getränkekarton wie für Milch, Öl, Essig, Getränke, Shampoo, Putzmittel, Weichspüler usw.
- Tiefziehschalen wie Eier- und Guetzliverpackungen, Früchte-/Obst- und Fleischschalen usw.
- Eimer, Blumentöpfe, Kübel, Joghurtbecher usw.
- Verbundmaterialien wie Aufschnitt-, Käseverpackungen usw.
- Wichtig: PET-Getränkeflaschen gehören weiterhin in die separate PET-Sammlung.
Alle Verkaufs- und Sammelstellen sowie weitere Interfomationen finden Sie unter www.sammelsack.ch
Abteilung Bau Leissigen
17.04.2023
Forstbetrieb Thunersee-Süd - Tag der offenen Tür
Der Forstbetrieb Thunersee-Süd lädt zur Tag der offenen Tür am Samstag, 17. Juni 2023.
Weitere Informationen finden Sie im folgenden Flyer.
Der Forstbetrieb Thunersee-Süd freut sich auf Ihren Besuch!
06.04.2023
Asiatische Hornisse erkennen und melden
Die invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse ist 2004 nach Südwestfrankreich eingeschleppt worden und breitet sich seither erfolgreich über weite Teile Europas aus. Letztes Jahr ist sie bis in mehrere Nachbarkantone des Kantons Bern vorgedrungen. Es ist davon auszugehen, dass die Asiatische Hornisse bald auch bei uns gesichtet wird.
Für Imkerei und Naturschutz stellt die Ausbreitung dieser gebietsfremden Art eine ernstzunehmende Gefahr dar, da sie grosse Mengen Insekten als Futter für ihre Larven jagt. Zum Schutz der einheimischen Insektenwelt ist es wichtig, dass die weitere Ausbreitung möglichst rasch erkannt und gemeldet wird. Im angehängten Schreiben des Cercle Exotique Nordwestschweiz und in den Beilagen finden Sie Informationen zur Erkennung der Asiatischen Hornisse und zur zentralen Meldestelle (Bienengesundheitsdienst).
Weitere Informationen des Amts für Landwirtschaft und Natur finden Sie in folgenden Merkblättern:
Merkblatt Asiatische Hornisse
Merkblatt Wespenidentifizierung
Aufruf Meldung
06.04.2023
Änderungen Energiegesetz Kanton Bern per 1. Januar 2023
Im folgenden Merkblatt finden Sie die wichtigsten Informationen zu de Änderungen des Energiegesetzes im Kanton Bern.
29.03.2023
Erneuerung der Sicherungsanlagen - Anwohnerinformation
Die Sicherungsanlagen der Bahnstrecke zwischen Leissigbad und Därligen werden erneuert. Die entsprechende Anwohnerinformation finden Sie hier.
29.03.2023
Einführung Tagesschule
Der Gemeinderat hat Mitte Februar 2023 die jährliche Umfrage für die Erhebung des Bedarfs an Tagesschulangeboten durchgeführt. Das Interesse war sehr gross. Es wurden insgesamt 21 Kinder verbindlich für den Besuch von Tagesschulangeboten angemeldet. Für das meistbesuchte Modul am Donnerstagmittag haben sich insgesamt 19 Kinder angemeldet. Gestützt auf die grosse Nachfrage und die gesetzlichen Grundlagen hat sich der Gemeinderat Leissigen nun entschieden, ab dem Schuljahr 2023/2024 die Tagesschule in Leissigen einzuführen. Im nächsten Schuljahr werden in vier Modulen insgesamt 41 Betreuungsplätze besucht.
Die Beschwerde gegen die Änderung der Tagesschulverordnung, welche zum Zeitpunkt des Informations- und Mitwirkungsanlasses im Februar 2023 noch hängig war, wurde vollumfänglich durch das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli abgewiesen.
Weitere Informationen und wichtige Dokumente finden Sie unter diesem Link.
Leissigen, den 29. März 2023
Gemeinderat Leissigen
14.03.2023
Information Meldung Wärmeerzeugerersatz 1. Januar 2023
Seit dem 1. Januar 2023 ist das revidierte kantonale Energiegesetz in Kraft. Neu gilt eine allgemeine Meldepflicht beim Wärmeerzeugerersatz. Sofern Öl- oder Gasheizungen mit einem identischen System ersetzt werden, sind zusätzlich Anforderungen an die Energieeffizienz zu erfüllen. Die Gemeinde prüft die Meldungen innerhalb von längstens 30 Tagen hinsichtlich Vollständigkeit und Gesetzeskonformität. Für die Prüfung der Nachweisunterlagen werden keine spezifischen Fachkenntnisse der Leitbehörde vorausgesetzt. Die Leitbehörde kann die Prüfung eines GEAKs inkl. der Logdatei dem Amt für Umwelt und Energie per Zirkulation zuweisen. Nach erfolgter Prüfung und positivem Entscheid stellt die Leitbehörde den Gesuchstellenden eine automatisch erzeugte Bestätigung des gesetzeskonformen Wärmeerzeugerersatzes aus.
Sie finden auf der Website "Energievorschriften beim Bauen" weiterführende Informationen und Unterlagen zum Wärmeerzeugerersatz.
Für die Beantwortung von Fragen steht das Amt für Umwelt und Energie gerne zur Verfügung.
Kontaktadresse per E-Mail: meldeverfahren.heizungsersatz.aue@be.ch