Öffentliche Auflage
Aktenauflage Gemeindeversammlung 26. Juni 2023
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf oder können hier heruntergeladen werden:
Baupublikation
Bauherrschaft: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Abbruch Einfamilienhaus mit Anbau; Neubau zwei Mehrfamilienhäuser, ein Einfamilienhaus und eine Autoeinstellhalle. Anstelle der altrechtlichen Wohnung im Einfamilienhaus wird wieder eine Zweitwohnung erstellt, welche im zulässigen Rahmen gemäss Art. 11 Zweitwohnungsgesetz liegt. Weiter werden 10 Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag erstellt.
Standort: Dorfstrasse 68 und 68a, Parzellen Nrn. 733 und 637, Koordinaten 2’625’159 / 1’167’175, Wohnzone W2b.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.
Ausnahmen:
- Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 SG)
- Ausrichtung Wohnräume gegen Norden (Art. 64 BauV)
- grosser Grenzabstand gegen Norden (Art. A143 GBR)
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Juni 2023.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli
Einladung zur 22. Abgeordnetenversammlung
Dienstag, 6. Juni 2023, 17.00 Uhr, Theoriesaal Feuerwehr Werkhof Bödeli
Traktanden
- Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 7. Dezember 2022 – Kenntnisnahme
- Genehmigung der Jahresrechnung 2022 sowie Kenntnisnahme bzw. Genehmigung der Nachkredite
- Änderungen und Ergänzungen im Feuerwehrreglement – Beschluss
- Orientierungen und Mitteilungen – Kenntnisnahme
- Verschiedenes
Auflage: Die Akten für die Abgeordnetenversammlung liegen in den Verbandsgemeinden öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Matten, 27. April 2023
Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli
Peter Aeschimann, Präsident Feuerwehrrat
Manuela Bösiger, Sekretärin Feuerwehrrat
Baupublikation
Bauherrschaft: Burgergemeinde Krattigen, p.A. Konrad Steudler, Aeschistrasse 5, 3704 Krattigen.
Projektverfasser: Holzbau Ryter, Ruedi Ryter-Schmid, Kientalstrasse 108, 3722 Scharnachtal.
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Schweinestall (50 Mastschweine) sowie Neubau Güllekasten.
Standort: Leissigbärgli 514, Parzelle Nr. 171, Koordinaten 2'627'400 / 1'165'357, Landwirtschaftszone (LWZ).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Häusliches und landwirtschaftliches Schmutzwasser in Jauchgrube eingeleitet. Dachwasser- und Vorplatzwasser vor Ort versickert.
Hinweis zur elektronischen Auflage (e-Auflage): Die Baugesuchsunterlagen können elektronisch via eBau eingesehen werden. Für die Einsichtnahme wird ein BE-Login benötigt. Die Auflage erfolgt über folgenden Link: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20692.
Auflageort und Einsprachestelle Gemeindeverwaltung Leissigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis Montag, 5. Juni 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Leissigen, 26. April 2023
Gemeinderat Leissigen