Öffentliche Auflage
Totalrevision der Organisationsverordnung der Einwohnergemeinde Leissigen
Gestützt auf die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 Art. 45 wird das Inkrafttreten der an der
Gemeinderatssitzung vom 18. September 2023 beschlossenen Totalrevision der Organisationsverordnung
per 1. November 2023 bekannt gegeben.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und
begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken Beschwerde
eingereicht werden.
Die Totalrevision der Organisationsverordnung kann in der Gemeindeverwaltung Leissigen oder hier eingesehen werden.
Gemeinderat Leissigen
Leissigen, 25. September 2023
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Leissigen hat am 28. August 2023 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2019 folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von Fr. 75‘000.– inkl. MwSt. für die Beleuchtungssanierung des Turnhallengebäudes sowie des Aussenbereichs
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 829
Referendumsfrist: Montag, 9. Oktober 2023
Leissigen, 31. August 2023
Der Gemeinderat