Öffentliche Auflage
Verordnung für die Übergangszeit bis zum genehmigten Budget 2021
Der Gemeinderat hat eine Verordnung für die Übergangszeit bis zum genehmigten Budget 2021 erlassen. Diese
tritt per 12. Januar 2021 in Kraft.
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird das Inkrafttreten der an der
Gemeinderatssitzung vom 11. Januar 2021 beschlossenen Verordnung bekannt gegeben.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken Beschwerde eingereicht werden.
Die Verordnung für die Übergangszeit bis zum genehmigten Budget 2021 kann in der Gemeindeverwaltung
Leissigen oder hier eingesehen werden.
Gemeinderat Leissigen
Leissigen, 18. Januar 2021