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Gemeindeverwaltung Leissigen
Nythartweg 1 
3706 Leissigen
Telefon 033 847 88 11
E-Mail gemeinde@leissigen.ch

Öffnungsszeiten
Mo08.00 - 11.30 / geschlossen
Digeschlossen / 14.00 - 18.00
Mi07.30 - 11.30 / geschlossen
Dogeschlossen / 14.00 - 17.00
Fr08.00 - 11.30 / geschlossen
Termine ausserhalb der
Öffnungszeiten möglich

Kanton   |   Bund   |   ch.ch

Einwohner- und Fremdenkontrolle

Anmeldung in Leissigen

Schweizer/innen melden sich persönlich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung an.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Heimatschein (Wochenaufenthalter: Heimatausweis)
Familienbüchlein oder Familienausweis
AHV-Ausweis

Ausländer/innen melden sich persönlich innerhalb von 14 Tagen bzw. vor Stellenantritt an.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Reisedokument (Pass oder Personalausweis)
Ausländerausweis (falls vorhanden)
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Falls vorhanden: Eheschein, Scheidungsurteil, Geburtsscheine Kinder

Abmeldung in Leissigen

Schweizer/innen melden sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Gemeindeverwaltung ab.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsausweis

Ausländer/innen melden sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Gemeindeverwaltung ab.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Ausländerausweis

Adressänderung

Adressänderungen sind innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

Einheimischenausweis

Verschiedene Bergbahnen und weitere Anbieterinnen und Anbieter gewähren der einheimischen Bevölkerung ermässigte Einzelbillette, Sportpässe, Eintritte oder andere Vergünstigungen. Voraussetzung dafür ist die Vorweisung eines gültigen persönlichen Einheimischenausweises.

Sämtliche Personen ab dem vollendeten 6. Altersjahr und mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli können bei ihrer Wohnsitzgemeinde einen solchen Ausweis beziehen. Durch das neue Kreditkartenformat können Kinder nicht mehr auf den Ausweisen der Eltern aufgeführt werden und benötigen ab dem vollendeten 6. Altersjahr einen eigenen Ausweis. Die Gebühr für die Neuausstellung beträgt nach wie vor CHF 15.00. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Altersjahr wird der Einheimischenausweis kostenlos erstellt. Der Ausweis hat wie bisher fünf Felder, die zur Verlängerung genutzt werden können. Die jährliche Verlängerung ist wie bisher kostenlos. Für die Neuausstellung wird ein aktuelles Passfoto benötigt, welches mit dem Prägestempel gekennzeichnet wird. Bei Einwohner/innen mit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung von unter 365 Tage, zählt das Ablaufdatum dieser Bewilligung für die Geltungsdauer des Einheimischenausweises.

Heimatausweis

Einen Heimatausweis unserer Gemeinde brauchen Sie, um sich als Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemeinde anzumelden. Sie müssen dazu in der Gemeinde Leissigen mit Heimatschein angemeldet sein.

Der Heimatausweis kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Kosten          CHF 20.- plus allfälliges Porto

Pass und Identitätskarte

Seit dem 1. März 2010 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern den E-Pass und die Identitätskarte persönlich bei einem der sieben Ausweiszentren beantragen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wohnsitzbestätigung

Die Wohnsitzbestätigung kann am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Kosten          CHF 20.- plus allfälliges Porto

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