Aktuelles aus der Gemeinde
02.05.2024
Burgergemeinde Leissigen - ordentliche Versammlung
Montag, 3. Juni 2024, 20.15 Uhr in der alten Sagi
Traktanden
1. Genehmigung Jahresrechnung 2023
2. Verschiedenes
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.
Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung
Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 3. Juni 2024 vom 10. Juni bis am 10. Juli 2024 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat.
Leissigen, 26. April 2024
Der Burgerrat
01.05.2024
Öffentliche Mitwirkunng - Regionales Angebotskonzept 2027-2030 für den öffentlichen Verkehr
Um das Angebot des öffentlichen Verkehrs für die Fahrplanperiode 2027-2030 zu planen, wurde die Regionalkonferenz Oberland-Ost beauftragt, das entsprechende Angebotskonzept zu erarbeitet. Dieses dient als Grundlage für das kantonale Angebotskonzept.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 2. Mai bis 27. Juni 2024 öffentlich auf. Auflageort der Unterlagen:
- im Internet unter www.oberland-ost.ch oder
- in der Geschäftsstelle der Regionalkonferenz Oberland-Ost, Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken
01.05.2024
Sommerlicher Wärmeschutz - Merkblatt
Wie soll man die Raumtemperatur bei hochsommerlichem Wetter im Griff haben? Dieser Frage hat sich die regionale Energieberatung Oberland-Ost angenommen. Sie finden die entsprechenden Informationen in diesem Merkblatt.
Abteilung Bau
29.04.2024
Jahresrechnung 2023
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2023 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 569'341.08 (inklusive der Spezialfinanzierungen (SF) Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallwesen und Bootshafen) ab. Der Allgemeine Haushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 2'166'414.16 ab. Budgetiert war im Gesamthaushalt ein Aufwandüberschuss von CHF 90'379.-.
Die Auflösung der SF Abwasserentsorgung führt zu einem verzerrten Rechnungsergebnis. Diese Spezialfinanzierung wurde bis zum 31. Dezember 2022 als eigene Rechnung geführt und in der Jahresrechnung der Einwohnergemeinde Leissigen inkludiert. Die Buchungen für die Auflösung der SF wurden mit der Begleitgruppe der Abwasser Region Interlaken und dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) erstellt. Die neue Funktion 7200 Abwasserentsorgung allgemein (keine Spezialfinanzierung) übernimmt die bisherige Funktion 7201 Abwasserentsorgung Gemeindebetrieb vollständig. Die Buchungen für die Auflösung führen im Allgemeinen Haushalt zu einem grossen Aufwandüberschuss. Die SF Abwasserentsorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1'644'089.05 ab. Dieser wird vollständig in die Bilanz überführt und entspricht dem Reglement über die Spezialfinanzierung im Bereich der Abwasserentsorgung. Die Stimmberechtigten haben dieses Reglement an der Gemeindeversammlung vom 25. November 2022 genehmigt.
Gemeinderat Leissigen
26.04.2024
Präsentationen Informationsanlass vom 25. April 2024
Der Gemeinderat hat sich über die rege Teilnahme am Informationsanlass vom 25. April 2024 zum Thema öffentlicher Verkehr in Leissigen sehr gefreut.
Die Präsentation des Amts für Verkehr und Verkehrskoordination des Kantons Bern finden Sie hier und jene der Regionalkonferenz Oberland-Ost finden Sie hier.
Die Präsentation des Gemeinderats finden Sie hier.
15.03.2024
My Local Services - der digitale Dorfplatz der Gemeinde Leissigen
04.03.2024
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung - 3. März 2024 - Ergebnisse
Am 3. März 2024 haben eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen stattgefunden.
Die Ergebnisse finden Sie hier.
29.02.2024
Bäume und Hecken zurückschneiden
Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 21. April 2024 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder hier heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.
Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.
An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.
Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.
Grünabfuhr
Die Haussammlungen der Grünabfuhr werden an folgenden Tagen durchgeführt (Container ab 7.00 Uhr bereitstellen):
jeweils dienstags:
- 9. April 2024
- 23. April 2024
- 7. Mai 2024
Weitere Daten für die Grünabfuhr finden Sie in unserem Entsorgungsplan sowie auf unserer Homepage www.leissigen.ch.
Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.
Leissigen, 6. Februar 2024
Abteilung Bau