Aktuelles aus der Gemeinde
11.03.2025
Strassensanierungsarbeiten Waldstrasse Krattigen-Leissigen
Infolge Strassensanierungsarbeiten ist die Durchfahrt auf der Waldstrasse ab der Örliweid zwischen dem 24. März bis ca. 18. April 2025 nur eingeschränkt möglich. Details zur Sperrung können Sie diesem Plan entnehmen.
Die Durchfahrt mit Personenwagen ist mit kleineren Wartezeiten gewährleistet. Für die Durchfahrt mit Land- und forstwirtschaftlichen fahrzeugen bitte zuerst mit der Projektleitung unter 079 514 70 52 Kontakt aufnehmen.
Bitte beachten Sie die Anweisungen des Baustellenpersonals.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Forstbetrieb Thunersee-Süd
06.03.2025
Tagesschulangebot Leissigen – Verbindliche Anmeldung Schuljahr 2025/2026
Gestützt auf das Volksschulgesetz des Kantons Bern ist die Bereitstellung von Tagesschulangeboten eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinde. Die Gemeinden sind verpflichtet, das Interesse an den Tagesschulangeboten jährlich abzuklären und bei einer verbindlichen Nachfrage von mindestens zehn Schülerinnen und Schülern das entsprechende Modul anzubieten.
Das Informationsschreiben bezüglich der Tagesschulangebote 2025/2026 wurde den Eltern per E-Mail zugestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Schule -> Tagesschule».
Die Anmeldefrist läuft bis zum Freitag, 4. April 2025.
Schulsekretariat Leissigen
27.02.2025
Bäume und Hecken zurückschneiden
Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs
Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 21. April 2025 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.
Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.
An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.
Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.
Grünabfuhr
Die Haussammlungen der Grünabfuhr werden an folgenden Tagen durchgeführt (Container ab 7.00 Uhr bereitstellen):
Jeweils dienstags:
25. März 2025
8. April 2025
22. April 2025
Weitere Daten für die Grünabfuhr finden Sie in unserem Entsorgungsplan sowie auf unserer Homepage www.leissigen.ch.
Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.
Abteilung Bau
27.02.2025
Kenntnisnahme Verpflichtungskreditabrechnung Investitionsbetrag elektronische Trefferanzeigen
Der Gemeinderat hat am 15. Januar 2024 einen Verpflichtungskredit mit fakultativem Referendum als
Investitionsbeitrag für den Ersatz der elektronischen Trefferanzeigen beim Schützenhaus Leissigen im Betrag von CHF 75'000.– genehmigt. Der effektive Investitionsbeitrag betrug CHF 72’209.95.
Am 3. Februar 2025 hat der Gemeinderat die entsprechende Verpflichtungskreditabrechnung mit einer
Kreditunterschreitung von CHF 2790.05 (3,72 %) zur Kenntnis genommen.
Gemeinderat Leissigen
13.02.2025
Kunststoffsammlung 2024
Die Einwohnergemeinde Leissigen ist Teil des schweizweit ersten, kantonal einheitlichen und national mit Bring Plastic Back kompatiblen Sammelsystem für Haushaltkunststoffe. Die Akzeptanz dieser Recyclinglösung ist sehr erfreulich und so wurden bisher total 1'910 Tonnen Kunststoff (2023: 430 Tonnen, 2024: 1'476 Tonnen) retourniert. Davon wurden im Jahr 2024 allein in der Einwohnergemeinde Leissigen 4’409 Kilogramm Kunststoffe gesammelt und dem Recycling zugeführt (siehe Zertifikat). Erfreulicherweise sind dies 2'070 Kilogramm mehr als im Jahr 2023 (2023: 2'339 Kilogramm). Dies ist eine beachtliche Menge und zeigt, dass sich auch das Sammeln der vermeintlich kleinen Haushaltsanteile lohnt. Aus den gesammelten und verarbeiteten Stoffen werden neue Recyclingprodukte aus Regranulat entstehen (siehe Flyer).
Die Gemeinde Leissigen bedankt sich bei den Einwohner/innen für das Engagement bei der Kunststoffsammlung!
Abteilung Bau
10.02.2025
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung - 9. Februar 2025 - Ergebnisse
Am 9. Februar 2025 haben eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen stattgefunden.
Die Ergebnisse finden Sie hier.
07.02.2025
Personalwechsel Sachbearbeiterin Bau / Gemeindeschreiberei
Daria Badertscher verlässt die Gemeindeverwaltung am 20. März 2025, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen. Sie war seit 1. August 2017 für die Gemeinde Leissigen tätig. Wir danken ihr herzlich für ihren jahrelangen Einsatz und wünschen ihr sowohl für die berufliche wie auch private Zukunft alles Gute!
Als ihre Nachfolgerin konnte Daniela Schäfer aus Krattigen gewonnen werden. Ihr offizieller Stellenantritt ist am 1. Mai 2025. Bis dahin wird Daniela Schäfer bereits an einigen Tagen in der Gemeindeverwaltung zur Einarbeitung tätig sein. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und heissen Daniela Schäfer bei uns willkommen.
17.01.2025
Steuererklärungsdienst der Pro Senectute
Die Pro Senectute bietet für Personen ab dem 60. Altersjahr einen Steuererklärungsdienst an. Die entsprechenden Informationen finden Sie in diesem Flyer. Die Tarife finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Pro Senecutet unter be.prosenectute.ch.
14.01.2025
Vize Gemeinde- und Gemeinderatspräsident ernannt und Ressorts verteilt
Vize Gemeinde- und Gemeinderatspräsident ernannt
Markus Steuri (bisher) wurde durch den Gemeinderat für die neue Legislatur 2025 bis 2028 erneut als Vize Gemeinde- und Gemeinderatspräsident ernannt.
Ressorts neu verteilt
Der Gemeinderat hat an seiner ersten Sitzung im 2025 die Ressorts und Aufgaben neu verteilt:
Letizia Müller, Gemeindepräsidentin, behält das Ressort Präsidiales / Finanzen. Markus Steuri, Vizepräsident, behält das Ressort Liegenschaften / Strassen. Gerhard Bühler behält das Ressort Sicherheit. Beat Geissbühler (neu) wird für das Ressort Bau / Planung zuständig sein. Markus Pörtig kümmert sich weiterhin um das Ressort Ver- und Entsorgung / Forst. Adelaide Ryter (neu) übernimmt das Ressort Bildung / Soziales / Gesundheit. Marcel Schilt bleibt weiterhin für das Ressort Freizeit / Gewerbe zuständig.
Die Ressortverteilung ab 1. Januar 2025 kann hier eingesehen werden.
Gemeinderat
09.01.2025
Totalrevision Personalreglement
Die Gemeindeversammlung hat am 29. November 2024 das totalrevidierte Personalreglement der Einwohnergemeinde Leissigen genehmigt.
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird mit dieser Publikation die Inkraftsetzung per 1. Januar 2025 öffentlich bekannt gemacht.
Das Personalreglement kann bei der Gemeindeverwaltung Leissigen eingesehen und gegen eine Gebühr von CHF 8.- bezogen oder hier heruntergeladen werden.
Gemeinderat Leissigen
09.01.2025
2. Teilrevision Gebührenreglement
Die Gemeindeversammlung hat am 29. November 2024 die 2. Teilrevision des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Leissigen genehmigt.
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird mit dieser Publikation die Inkraftsetzung per 1. Januar 2025 öffentlich bekannt gemacht.
Das Gebührenreglement kann bei der Gemeindeverwaltung Leissigen eingesehen und gegen eine Gebühr von CHF 8.- bezogen oder hier heruntergeladen werden.
Gemeinderat Leissigen
21.11.2024
Winterdienst 2024/2025
Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und
Fusswegen in bewohnten Gebieten, sofern die Notwendigkeit ausgewiesen ist. Zudem muss die Räumung in einer
rationellen Arbeitsweise (keine parkierten Fahrzeuge oder andere Hindernisse auf Strassen / Wegen) möglich sein.
Wir bitten Sie, gemäss Art. 83 Strassengesetz vom 1. Februar 2024 und Art. 55 und 56 Strassenverordnung vom 1.
Februar 2024 Ihre Zäune und Abschrankungen, die den Winterdienst behindern können, abzulegen oder
abzuräumen.
Die Gemeinde Leissigen übernimmt keine Haftung für Schäden an Zäunen, Abschrankungen und
parkierten Autos, die aus dem Winterdienst entstehen.
Vielen Dank für Ihre aktive Mitarbeit!
Abteilung Bau