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Gemeindeverwaltung Leissigen
Nythartweg 1 
3706 Leissigen
Telefon 033 847 88 11
E-Mail  

Öffnungszeiten
Mo08.00 - 11.30 / geschlossen
Digeschlossen / 14.00 - 18.00
Mi07.30 - 11.30 / geschlossen
Dogeschlossen / 14.00 - 17.00
Fr08.00 - 11.30 / geschlossen
Termine ausserhalb der
Öffnungszeiten möglich

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Aktuelles aus der Gemeinde

06.11.2025

Burgergemeinde - ordentliche Versammlung

Montag, 8. Dezember 2025, 20.15 Uhr Singsaal Turnhalle Bettenried

Traktanden

  1. Genehmigung Budget 2026
  2. Informationen aus Forst- und Waldstrassen
  3. Informationen Alpwesen
  4. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.

Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung
Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll dieser Burgergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2025 bis am 15. Januar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat.

Der Burgerrat

06.11.2025

Winterdienst 2025/2026

Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und 
Fusswegen in bewohnten Gebieten, sofern die Notwendigkeit ausgewiesen ist. Zudem muss die Räumung in einer 
rationellen Arbeitsweise (keine parkierten Fahrzeuge oder andere Hindernisse auf Strassen / Wegen) möglich sein. 

Wir bitten Sie, gemäss Art. 83 Strassengesetz vom 1. Februar 2024 und Art. 55 und 56 Strassenverordnung vom 
1. Februar 2024 Ihre Zäune und Abschrankungen, die den Winterdienst behindern können, abzulegen oder 
abzuräumen. Die Gemeinde Leissigen übernimmt keine Haftung für Schäden an Zäunen, Abschrankungen und 
parkierten Autos, die aus dem Winterdienst entstehen.

Vielen Dank für Ihre aktive Mitarbeit!

Abteilung Bau Leissigen

16.10.2025

Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025 um 19.30 Uhr in der Turnhalle

Traktanden

  1. Budget 2026 – Festsetzung der Steueranlagen und der Liegenschaftssteuer – Genehmigung
  2. Schutzzonenüberprüfung Grundwasserschutzzonen – Verpflichtungskredit – Genehmigung
  3. Verpflichtungskreditabrechnung – Sanierung Turnhallendach – Kenntnisnahme
  4. Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028
    -           Sozial- und Gesundheitskommission (3 Mitglieder)
  5. Verschiedeness

Erläuterungen zu den Traktanden finden Sie in der Botschaft zur Gemeindeversammlung. Die Auflageakten finden Sie 30 Tage vor der Versammlung hier.

Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können bis und mit an der Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Nicht an der Gemeindeversammlung anwesende Kandidatinnen / Kandidaten müssen mit einer allfälligen Wahl einverstanden sein, beziehungsweise ihr Einverständnis vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.

Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

Stimmrecht
Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Gemeinderat Leissigen

10.10.2025

Fahrradständer bei der Schulanlage versetzt

Der Fahrradständer bei der Schulanlage wurde erfolgreich an einen neuen Standort verlegt. Die neue Position liegt nun direkt am Zugangsweg vom «Neuer Weg» und entspricht dem von der Schule gewünschten Schulweg für die Kinder. Damit wird die Sicherheit auf dem Schulweg deutlich erhöht.

Am bisherigen Standort kam es wiederholt zu gefährlichen Situationen zwischen Kindern und parkierenden Fahrzeugen. Die Versetzung trägt dazu bei, solche Konflikte künftig zu vermeiden. 

Mit der Versetzung des Fahrradständers entsteht auf dem Parkplatz zusätzlicher Raum, welcher künftig als reguläre Parkfläche genutzt werden kann. Während der laufenden Arbeiten an der Bushaltestelle dient dieser Bereich vorübergehend noch als Installationsplatz. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Fläche entsprechend markiert und dauerhaft als Parkplatz freigegeben.

Die Gemeinde wird die neue Situation weiterhin beobachten und bei Bedarf gezielt Anpassungen vornehmen, falls sich Optimierungspotenzial zeigt.

Abteilung Bau

09.10.2025

Wahl Nachführungsgeometer 2026–2033

Das Mandat für die Nachführung des amtlichen Vermessungswerkes in der Einwohnergemeinde Leissigen musste aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben werden.

Auf die Ausschreibung ist einzig das Angebot des bisherigen Nachführungsgeometers eingegangen. Folglich wählte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 28. April 2025 die GEOGRID AG (ehemals Wyss und Früh AG) aus Unterseen als Nachführungsgeometer für die Vertragsperiode von 2026 bis 2033.

Das kantonale Geoinformationsgesetz (Art. 45 Abs. 1 KGeoIG) schreibt vor, dass der Nachführungsvertrag zu seiner Gültigkeit der Genehmigung der Vermessungsaufsicht bedarf. Das Amt für Geoinformation des Kantons Bern hat die Mandatsvergabe entsprechend am 22. September 2025 genehmigt.

Abteilung Bau

08.10.2025

Informationsanlass für angehende Pensionierte

Die Ausgleichskasse des Kantons Bern führt am Mittwoch, 10. Dezember 2025 in Bern einen Informationsanlass für angehende Pensionierte durch. Der Anlass richtet sich an Personen ab 50 Jahren. Ziel ist es, angehende Pensionierte frühzeitig zu unterstützen und zu informieren.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer.

AHV-Zweigstelle Leissigen

29.09.2025

Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung - 28. September 2025 - Ergebnisse

Am 28. September 2025 haben eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen stattgefunden.

Die Ergebnisse finden Sie hier.

25.09.2025

Selbstdeklaration Hausinstallationen und Regenwasser – Information der ARA Region Interlaken

Die ARA Region Interlaken startet in den kommenden Wochen mit dem Versand der Aufgebote zur Selbstdeklaration für Hausinstallationen und Regenwasser in den ARAplus Gemeinden. Auch unsere Gemeinde ist Teil dieser zweiten Versandrunde.

Jede Liegenschaft erhält ein persönliches Schreiben mit QR-Code und Identifikationsnummer, über die die Deklaration bequem online ausgefüllt werden kann. Für Personen ohne Internetzugang stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung – unter anderem ein Stand an der Interlakner Gewerbeausstelunng (IGA) vom 15. bis 19. Oktober 2025 sowie telefonische Hotlines.

Alle Informationen zur Selbstdeklaration, zur Unterstützung beim Ausfüllen und zu den Hintergründen finden Sie direkt auf der Website der ARA Region Interlaken.

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte direkt an die ARA Region Interlaken.

Den Info-Flyer der ARA Region Interlaken «Die Selbstdeklaration kurz erklärt» finden Sie hier.

Den Link zur Deklaration und allen weiteren Infos der ARA Region Interlaken finden Sie hier.

25.09.2025

Wasseruhren ablesen

Die Wasseruhrenableserin, Heike Gfeller, wird ab Freitag, 10. Oktober 2025, die Wasseruhren ablesen.

Wir bitten Sie, die Uhren zugänglich zu machen und davor deponierte Gegenstände allenfalls zu verschieben.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Gemeindeverwaltung Leissigen

16.09.2025

Temporäre Aufgabenteilung im Gemeindepräsidium

Letizia Müller wird sich beruflich verändern. Aus diesem Grund übernimmt Markus Steuri vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026, respektive längstens bis zum 31. Dezember 2026 vorübergehend die Aufgaben des Gemeindepräsidiums. Letizia Müller wird während dieser Zeit ihre Aufgaben als Ressortvorsteherin Finanzen sowie das Vizepräsidium wahrnehmen.

Wir wünschen Letizia Müller für ihre berufliche Herausforderung alles Gute.

Markus Steuri wünschen wir für die Übernahme dieser Aufgabe viel Freude.

Gemeinderat

16.09.2025

Einführung Mahlzeitendienst per 1. Oktober 2025

Im Rahmen seiner Legislaturplanung 2025 bis 2028 hat sich der Gemeinderat im Bereich «Lebensqualität für alle» zum Ziel gesetzt, die Einführung eines Mahlzeitendiensts zu prüfen.

Es freut uns, dass ab 1. Oktober 2025 in der Gemeinde Leissigen die Möglichkeit besteht, den Mahlzeitendienst der Spitex Region Interlaken AG in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen sowie die Kriterien für die Anmeldung zum Mahlzeitendienst finden Sie unter diesem Link.

Gemeinderat 

11.09.2025

Erneuerung Amtliche Vermessung Leissigen Los 4

In der Gemeinde Leissigen sind noch nicht alle Gebäude nach dem geforderten AV93-Standard von Bund und 
Kanton vermessen. Gemäss Artikel 51 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 18. November 1992 mit 
Stand am 1. Januar 2024 (VAV, BSG 211.432.2) muss das Vermessungswerk von Leissigen von Gesetzes wegen in die vollständig numerische Form (AV93-Standard) überführt werden. 

Im Auftrag der Gemeinde Leissigen wird die Geogrid AG aus Unterseen die Erneuerung der Gebäudevermessung 
durchführen. Der Perimeter der Vermessungsarbeiten umfasst das Baugebiet mit den noch nicht im AV93-Standard 
vermessenen Gebäude von Leissigen. Ein Plan des Perimeters kann hier eingesehen werden.

Die Arbeiten im Gelände erfolgen ab sofort und dauern bis Ende 2026. Zur Ausführung dieser Arbeiten müssen 
die Grundstücke betreten werden. Die Mitarbeitenden der Geogrid AG sind bestrebt, die Bewohner/innen und 
Grundeigentümer/innen möglichst wenig zu stören und die Kulturen zu schonen.

Wir danken allen Beteiligten für das Verständnis und die gute Zusammenarbeit. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Projektleiter, Christian Schlunegger, Geogrid AG Unterseen oder an die 
Gemeindeverwaltung Leissigen. 

Gemeinderat 

27.08.2025

Energieberatung Oberland-Ost - Treibhausgase

Die Energieberatung Oberland-Ost informiert regelmässig über aktuelle Energiethemen. Den Beitrag "Treibhausgase - Die unsichtbare Decke, die unsere Erde warm hält" finden Sie hier.

Weitere nützliche Informationen finden Sie zudem auf der Homepage der Energieberatung Oberland-Ost.

26.08.2025

Wir suchen Sie!

Für unsere Sozial- und Gesundheitskommission suchen wir ab 1. Januar 2026 drei neue Mitglieder.

Die Wahl wird an der Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025 erfolgen. Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer.

Gemeinderat Leissigen

21.08.2025

Rücktritt aus der Sozial- und Gesundheitskommission

Kathrin Mühlethaler tritt per sofort aus persönlichen Gründen aus der Sozial- und Gesundheitskommission zurück. Somit bestehen in dieser Kommission aktuell drei Vakanzen. Die Ersatzwahlen finden an der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 statt.

Wir danken Kathrin Mühlethaler für ihren Einsatz zu Gunsten der Gemeinde und wünschen ihr für ihre Zukunft alles Gute.

Gemeinderat

07.07.2025

Revision Gefahrenkarten / Erstellen Schutzbautenkataster

Die Gemeinde Därligen, Krattigen und Leissigen überarbeiten gemeinsam unter Einbezug der Schwellenkorporationen Därligen und Leissigen ihre Gefahrenkarten und erstellen einen Schutzbautenkataster.

Auf dem gesamten Gemeindegebiet finden ab sofort (Sommer 2025) bis im Frühjahr 2026 Aufnahmen und Begehungen für die Revision der bestehenden Gefahrenkarte über alle Naturgefahren (Wasser, Fels, Schnee usw.) sowie die Erstellung eines Katasters der bestehenden Schutzbauten an den Bächen statt (siehe auch folgendes Informationsschreiben).

Im Rahmen dieser Projekte werden sich Mitarbeiter der beauftragten Fachbüros im Gelände und teilweise auch auf privaten Parzellen (nur soweit unbedingt notwendig) bewegen müssen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für diese wichtigen Arbeiten, die der ganzen Gemeinde dienen werden.

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