Öffentliche Auflage
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Leissigen hat am 26. August 2024 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2009 im Sinn der Zuständigkeit folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Liegenschaft «Ührlerhüsy», Parzellen Nrn. 203 und 669, zum Preis von CHF 85'000.– zu verkaufen.
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 833.
Referendumsfrist: Montag, 21. Oktober 2024
Gemeinderat Leissigen