Baupublikation

Gesuchstellerin
Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden, Urs und Iris Zurbuchen, Reibenweg 45a, 3294 Büren an der Aare


Projektverfasserin
HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez


Bauvorhaben
Projektänderung zu Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 27. November 2024, Haus D: Einbau Schwedenofen sowie Kaminanlage in der Dachgeschosswohnung.


Standort
Dorfstrasse 64a, 3706 Leissigen

Parzelle Nr. 68, (987), Zone W2b, Koordinaten 2'625'198 / 1'167'165


Schutzzone/-objekt
keine/nein
 

Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG)
Gemäss Gesamtbauentscheid


Ausnahmen
keine
 

Auflageort und Einsprachestelle
Gemeindeverwaltung Leissigen
 

Elektronischer Zugriff
portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2024-4096/249277)


Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025


Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).


Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.


Gemeinderat


Baupublikation

Gesuchstellerin
Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden, Niklaus Sägesser, Grenzweg 112, 3616 Schwarzenegg


Projektverfasserin
HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez


Bauvorhaben
Projektänderung zum Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 4. Oktober 2023, Haus C:

  • Grundrissanpassungen sowie Fassadenveränderungen

  • Anpassungen an der Umgebungsgestaltung

  • Einbau Cheminée sowie Kaminanlage


Standort
Dorfstrasse 66a, 3706 Leissigen

Parzellen Nrn. 637 (986) Zone W2b, Koordinaten 2'625'185 / 1'167'185.


Schutzzone/-objekt
keine/nein


Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG)
Gemäss Gesamtbauentscheid


Ausnahmen
keine


Auflageort und Einsprachestelle
Gemeindeverwaltung Leissigen
 

Elektronischer Zugriff
portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2023-2721/249421)
 

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025
 

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).


Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
 

Gemeinderat


Änderung Funktionendiagramm (Verordnung)

Gestützt auf die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 Art. 45 wird das Inkrafttreten der an der Gemeinderatssitzung vom 3. November 2025 beschlossenen Änderung des Funktionendiagramms (Verordnung) per 1. Januar 2026 bekannt gegeben.
 

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken Beschwerde eingereicht werden. Die Auflagefrist dauert vom 14. November bis zum 15. Dezember 2025.
 

Das Funktionendiagramm (Verordnung) kann in der Gemeindeverwaltung Leissigen oder hier eingesehen werden.
 

Gemeinderat