Einheimischenausweis
Sämtliche Personen ab dem vollendeten 6. Altersjahr und mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli können bei ihrer Wohnsitzgemeinde einen Einheimischenausweis beziehen.
Verschiedene Bergbahnen und weitere Anbieter/innen gewähren der einheimischen Bevölkerung ermässigte Einzelbillette, Sportpässe, Eintritte oder andere Vergünstigungen. Voraussetzung dafür ist die Vorweisung eines gültigen persönlichen Einheimischenausweises.
Die Gebühr für die Neuausstellung beträgt CHF 15.-. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Altersjahr wird er Einheimischenausweis kostenlos erstellt.
Der Ausweis hat vier Felder, die zur Verlängerung genutzt werden können. Die jährliche Verlängerung ist kostenlos.
Für die Neuausstellung wird ein aktuelles Passfoto benötigt.
Bei Aufenthaltsbewilligung von unter 365 Tage, zählt das Ablaufdatum dieser Bewilligung für die Geltungsdauer des Einheimischenausweises.
Der Einheimischenausweis kann am Schalter bezogen oder online bestellt werden.