Todesfall & Bestattung
Die Zeit nach einem Todesfall bringt für die Hinterbliebenen Trauer und Sorge, trotzdem müssen in dieser schweren Zeit eine ganze Reihe von Entscheidungen getroffen und Formalitäten erledigt werden. Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?
Ist eine Person zu Hause verstorben, müssen Sie einen Arzt oder eine Ärztin benachrichtigen. Verlangen Sie eine ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamts.
In jedem Fall muss die Polizei (Telefon 117) verständigt werden. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt. Auch in diesem Fall ist eine ärztliche Todesbescheinigung für das Zivilstandsamt zu verlangen.
Wenn eine Person in einem Spital oder Altersheim verstorben ist, meldet diese Institution den Todesfall direkt an das Zivilstandsamt.
In jedem Todesfall beauftragen die Angehörigen einen Bestatter nach Wahl für die Erledigung der behördlichen Formalitäten sowie der Kremation und/oder allenfalls der Bestattung.
Innerhalb von zwei Tagen (Todestag nicht eingerechnet) müssen die nächsten Angehörigen oder der Bestatter den Todesfall beim zuständigen Zivilstandsamtes des Sterbeortes melden. Ist der Tod in einem Spital oder Alters- und Pflegeheim eingetreten, meldet diese Institution den Todesfall direkt dem Zivilstandsamt.
Bei der persönlichen Anmeldung müssen folgende Dokumente beim Zivilstandsamt vorgelegt werden:
Identitätsnachweis (Pass und/oder Identitätskarte) der anmeldenden Person
Ärztliche Todesbescheinigung
Wenn vorhanden: Familienbüchlein oder Familienausweis zur Aktualisierung (nicht zwingend notwendig – im Interesse der Angehörigen)
Das zuständige Zivilstandesamt für die Gemeinde Leissigen ist das Zivilstandsamt Oberland Ost.
Kontakt
Zivilstandesamt Oberland Ost
Schloss 8
3800 Interlaken
Die Checkliste im Todesfall der Pro Senectute kann Sie bei einem Todesfall eines Angehörigen unterstützen, damit nichts vergessen geht. Sie finden das Merkblatt unter folgendem Link:
Sie haben die Möglichkeit, letztwillige Verfügungen, Ehe- und Erbverträge oder Dergleichen gegen eine einmalige Gebühr von CHF 30.- bei der Gemeindeverwaltung ins Depot zu geben. Ein Austausch der Dokumente kann jederzeit und kostenlos unter Vorweisung der entsprechenden Bescheinigung erfolgen.
Nach jedem Todesfall ist ein Siegelungsprotokoll auszufüllen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Zuständig für die Siegelung ist die Gemeinde. Zusammen mit den Angehörigen wird ein Siegelungsprotokoll zuhanden des Regierungsstatthalteramts erstellt. Unsere Siegelungsbeamtin, Heike Gfeller, wird die Angehörigen für eine Terminvereinbarung kontaktieren.
Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:
Bankbelege, Depotauszüge, Wertschriftenverzeichnisse, Barschaft per Todestag (auch von Ehegatten)
letzte Steuererklärung
Ehe- oder Erbvertrag, Abtretungsverträge
Lebensversicherungspolice
Testament
Adressen und Geburtsdaten der vermutlichen Erben
Angaben zu allfälligen Vorempfängen und Schenkungen
Die Angehörigen oder der Bestatter nehmen mit dem Pfarreramt Leissigen-Därligen Kontakt auf, damit ein Termin für die Beerdigung mit/ohne Abschiedsgottesdienst festgelegt werden kann. Im Sinne der ökumenischen Dimension der Kirche steht der Kirchenraum auch für Abschiedsgottesdienste von Mitgliedern anderer Kirchen und Konfessionen zur Verfügung.
Auf dem Friedhof Leissigen-Därligen sind Erd-, Urnenbestattungen und Bestattungen im Gemeinschaftsgrab möglich. Der Betrieb des Friedhofes ist im Friedhofreglement geregelt. Die Tarife entnehmen Sie bitte der Gebührenverordnung über das Bestattungswesen.
Kontakt
Pfarramt
Pfrundweg 1
3706 Leissigen
Es besteht die Möglichkeit, den Namen der verstorbenen Person auf einer Platte bei der Stele zu gravieren. Das Formular finden Sie hier:
Auch Menschen, die über kein Vermögen verfügen, erhalten nach Ihrem Tod einen würdigen Abschied. Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Leissigen besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen (kostenlosen) Bestattung. Das entsprechende Gesuchsformular finden Sie hier:
Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung, Abteilung Finanzen, gerne zur Verfügung.