Welche Fristen gelten und welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Fristen gelten und welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Arbeitslosigkeit melden Sie sich frühzeitig, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, persönlich beim RAV Interlaken.

Sämtliche Personen ab dem vollendeten 6. Altersjahr und mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli können bei ihrer Wohnsitzgemeinde einen Einheimischenausweis beziehen.

Gemäss Artikel 62 – 64 der kantonalen Notariatsverordnung dürfen die bernischen Einwohnergemeinden keine Unterschriften beglaubigen.