Hundehaltung
Das Zusammenleben von Mensch und Hund bringt viel Freude, aber auch Verantwortung mit sich. Damit Spaziergänge und Begegnungen im öffentlichen Raum für alle angenehm bleiben, gelten in unserer Gemeinde einige wichtige Regeln für Hundehalterinnen und Hundehalter. Dazu gehören die Kontrolle des Hundes, die Beseitigung des Hundekots sowie die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung und Haftpflichtversicherung.
Bitte beachten Sie, dass für jeden Hund, der am 1. August älter als sechs Monate ist, eine jährliche Hundetaxe von CHF 100.– erhoben wird. Die Rechnung wird jeweils im Verlauf des Monats August verschickt.
Die Gemeinde Leissigen legt grossen Wert auf ein respektvolles Miteinander. Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, sich mit den geltenden Vorschriften vertraut zu machen und diese im Alltag umzusetzen. So tragen Sie aktiv dazu bei, dass sich alle, ob mit oder ohne Hund, in Leissigen wohlfühlen.
Weitere Informationen zur Hundehaltung, zur Anmeldung in der AMICUS-Datenbank, zur Hundetaxe und zu den Robidog-Standorten finden Sie im folgenden Merkblatt sowie unter folgendem Link:
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Vierbeiner viele schöne Erlebnisse in unserer herrlichen Umgebung!
Sie können Ihren Hund bequem online an- oder abmelden: