Die Gemeinde Leissigen verfügt über ein sehr grosses Wassereinzugsgebiet mit vier gefassten Hauptquellgebieten. Die Wasserversorgung ist ein Eigenwirtschaftsbetrieb (Spezialfinanzierung) der Gemeinde Leissigen. Sie wird durch die Abteilung Tiefbau / Infrastruktur (operative Leitung) geführt. Für die technische Leitung ist der Wasserwart zuständig. Die strategische Leitung sowie die unmittelbare Aufsicht obliegt dem Gemeinderat.

Die Wasserversorgung Leissigen versorgt die Bevölkerung sowie Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zuverlässig mit sauberem Trink-, Brauch- und Löschwasser. Dafür betreiben wir die nötigen Anlagen zur Gewinnung, Speicherung, Aufbereitung und Verteilung des Wassers. Wir stellen eine hohe Qualität nach Lebensmittelverordnung sicher und sorgen im ganzen Gebiet für einen ausreichenden Hydrantenlöschschutz. Zudem übernehmen wir gemeinsam mit der Einwohnergemeinde auch in Notlagen die Trinkwasserversorgung.

In Leissigen gibt es zwei Versorgungszonen:

  • Leissigen-Dorf (Hauptversorgung, Reservoir Gubi, 634 m ü. M.)

  • Meielisalp (Reservoir Ällmetli, 865 m ü. M.)


Unser Wasser stammt ausschliesslich aus Quellen. Für die Hauptversorgung liefern acht Quellfassungsgebiete Wasser ins Reservoir Gubi. In der Zone Meielisalp sind es drei Quellen, die ins Reservoir Ällmetli fliessen. Teilweise wird das Wasser mit Pumpwerken in die Reservoirs gefördert, teilweise gelangt es über Freispiegelleitungen hinein.


Seit 2024 sind die beiden Versorgungszonen mit einem Stufenpumpwerk verbunden. Damit ist ein Wasseraustausch in beide Richtungen möglich, was die Versorgungssicherheit zusätzlich erhöht.


Druckzonen

Für den häuslichen Gebrauch sind folgende Minimal- und Maximalanforderungen an den Netzdruck einzuhalten:

  • Minimaldruck: 2.5 bar statisch am Eingang der Liegenschaft, 1.0 bar dynamisch an der Entnahmestelle

  • Maximaldruck: 10 bar, ausnahmeweise 12 bar, statisch

Bei Notfällen in der Wasserversorgung, zum Beispiel bei verunreinigtem Trinkwasser, einem kompletten Unterbruch oder einem Leitungsbruch, wenden  Sie sich bitte sofort an unseren Wasserwart:

Timo Pfister, 079 387 95 34


Bei Problemen mit der Hausinstallation kontaktiere Sie bitte Ihre/n Sanitär-Installateur/in.

Das Trinkwasser der Gemeinde Leissigen ist reines Quellwasser.

  • Bakteriologische Qualität: Die Untersuchungsergebnisse entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

  • Gesamthärte in franz. Graden (ofH): 26.88 (hartes Wasser) (Stand 7. Oktober 2024)

  • Nitratgehalt in mg/l: 4.85 (Stand 7. Oktober 2024)

  • Behandlungsart: UV-Desinfektion

Die Hydranten dienen ausschliesslich der Löschwasserversorgung!
 

Wasserbezüge ab Hydranten sind nur mit Bewilligung der Gemeinde gestattet.
 

Die Hydranten sind ausschliesslich für den Feuer-Löschzweck vorgesehen. Wasserbezüge jeglicher Art ohne Bewilligung der Gemeinde sind nicht gestattet. Für eine entsprechende Bewilligung kann bei der Gemeinde engefragt werden.


Kontakt

Abteilung Tiefbau / Infrastruktur
Tel: +41 33 847 88 11
E-Mail: gemeinde@leissigen.ch


Welche Probleme entstehen bei unerlaubtem Wasserbezug?
Falsch bediente Hydranten können Wasserverluste, Frostschäden, Druckschläge und sogar Leitungsbrüche verursachen. Im Ernstfall ist der Hydrant dadurch unbrauchbar für die Feuerwehr. Zudem kann ohne Rückschlagventil Fremdwasser ins Trinkwassernetz gelangen, was die Wasserqualität gefährdet und hohe Kosten verursacht.

Die Gebühren werden für Privathaushalte einmal jährlich verrechnet.
 

Bei Eigentümerwechseln erfolgt eine unterjährige Ablesung. Wir bitten Sie, Mutationen frühzeitig der mitzuteilen:
Abteilung Finanzen
Tel. 033 847 88 11
E-Mail: gemeinde@leissigen.ch

Jeweils im Oktober liest unsere Wasseruhrenableserin, Heike Gfeller aus Leissigen, die Wasseruhren persönlich ab.
Wir bitten Sie, der Wasseruhrenableserin den Zutritt zu den Zählerstandorten zu gewähren.
Die Ableserin trägt einen Ausweis mit sich, welcher auf Verlangen vorgewiesen werden kann.