Soziales
Mit dem Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts wurden per 1. Januar 2013 die bisherigen Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ersetzt. Für die Gemeinde Leissigen ist die KESB Oberland Ost zuständig.
KESB Oberland Ost
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Schloss 9
3800 Interlaken
Telefon: 031 635 22 25
E-Mail: info.kesb-oo@jgk.be.ch
Internet: http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/kindes_erwachsenenschutz.html
Sozialdienst Region Jungfrau (SDRJ)
Die Gemeinde Leissigen ist dem Gemeindeverband Sozialdienst Region Jungfrau angeschlossen.
Der Sozialdienst erbringt im Auftrag von über 20 Gemeinden der Region Interlaken Dienstleistungen in den Bereichen Sozialhilfe, Beratung, Prävention sowie Erwachsenen- und Kindesschutz (Vormundschaftswesen). Weiter ist er für das Alimentenwesen zuständig.
Nähere Angaben zum Dienstleistungsangebot finden Sie unter: www.sdrj.ch