Wohnen und Umziehen (ausländische Staatsangehörige)
EU-/EFTA-Bürger
Für die Anmeldung erscheinen Sie bitte innert 14 Tagen seit dem Zuzug, spätestens vor Stellenantritt, persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung. Bringen Sie einen gültigen Ausweis (ID/Pass), den Arbeitsvertrag, den Mietvertrag und - falls vorhanden - den Ausländerausweis mit.
Die Gebühren werden nach den Bestimmungen des Amtes für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern erhoben.
Es können zusätzlich folgende Unterlagen benötigt werden:
Heiratsurkunde / Scheidungsurkunde
Geburtsscheine der Kinder
Sorgerechtsentscheid für Kinder bei unverheirateter oder getrenntlebender Familie
Unter gewissen Voraussetzungen ist die Durchführung eines Erstgesprächs erforderlich. Weitere Informationen erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung bei ihrer persönlichen Anmeldung.
Drittstaaten
Bestimmungen und Formulare finden Sie auf der Webseite des Amtes für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern.
Für die Adressänderung innerhalb Leissigen kontaktieren Sie bitte innert 14 Tagen die Gemeindeverwaltung und weisen Sie dafür ein Ausweispapier vor (ID / Pass / Ausländerausweis) und bringen Sie ihren neuen Mietvertrag mit.
Die Adressänderungen melden wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI) zur Aktualisierung der Daten im Zentralen Migrationssystem (ZEMIS).
Die Gebühr beträgt CHF 30.00 gemäss Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern.
Die Abmeldung darf frühestens 30 Tage vor dem Wegzug beziehungsweise muss spätestens am Tag des Wegzugs gemeldet werden. Der Wegzug ist persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung mit einem Ausweispapier (ID/Pass) zu tätigen.
Bitte bringen Sie zur Abmeldung ihren Ausländerausweis mit.
Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen oder bereits hier geboren und aufgewachsen? Fühlen Sie sich in der Schweiz integriert und ist die Schweiz Ihr zu Hause? Dann haben Sie die Möglichkeit, Schweizer/in zu werden. Je nach Voraussetzungen durch eine erleichterte oder ordentliche Einbürgerung.
Wenn Sie Schweizer/in werden wollen, können Sie ein Gesuch um Einbürgerung stellen, um das Schweizer Bürgerrecht zu erlangen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amtes für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern:
Website Migration Kanton Bern
Allgemeine Informationen zu sämtlichen Migrationsthemen finden Sie hier:
Informationsplattform «Leben im Kanton Bern»
Umfangreiche Informationen zu allen möglichen Themen in verschiedenen Sprachen finden Sie auf der von der Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion GSI erstellten Informationsplattform.
Oben rechts auf der Informationsplattform gelangen Sie zum Downloadcenter. Dort stehen Merkblätter und Informationen zu allen möglichen Themen rund ums Wohnen und Leben im Kanton Bern zum Abrufen bereit.
Die Informationen sind in mehreren Sprachen verfügbar.
Kostenlose Beratung und Unterstützung
Das Kompetenzzentrum Integration Thun-Oberland (KIO) der Stadt Thun ist die zentrale Ansprechstelle für Menschen aus der Migrationsbevölkerung sowie für Gemeinden und Organisationen, die sich im Bereich Integration engagieren. Beratungen werden in Thun, Interlaken, Saanen und Zweisimmen angeboten. Das KIO bietet kostenlose Beratung und Information und organisiert Events und Aktivitäten.
Kontakt
KIO Thun
Uttigenstrasse 3
3600 Thun
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kompetenzzentrum Integration Thun-Oberland (KIO):
Asylwesen
Bund und Kantone arbeiten im Bereich Asyl- und Flüchtlingsbereich eng zusammen.
In den Gemeinden der Verwaltungsregion Oberland ist im Auftrag des Kantons Bern der Verein Asyl Berner Oberland (ABO) für den Vollzug der Sozialhilfe an Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene zuständig.