Für die Anmeldung erscheinen Sie bitte innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung mit einem Ausweispapier (ID/Pass) oder teilen Sie den Zuzug via eUmzug mit.

 

Die Gebühr beträgt CHF 20.00 pro volljährige Person.

 

Es können zusätzlich der Familienausweis sowie der Mietvertrag verlangt werden.

Für die Adressänderung innerhalb Leissigen kontaktieren Sie bitte innert 14 Tagen die Gemeindeverwaltung oder teilen Sie den Umzug via eUmzug mit.

 

Die Gebühr beträgt CHF 20.00 pro volljährige Person.

 

Es kann zusätzlich ein Mietvertrag verlangt werden.

Die Abmeldung darf frühestens 30 Tage vor dem Wegzug beziehungsweise muss spätestens am Tag des Wegzugs gemeldet werden. Den Wegzug können Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung mit einem Ausweispapier (ID/Pass) oder elektronisch via eUmzug tätigen.

Falls Sie einen Auslandaufenthalt von über einem Jahr planen oder sich definitiv ins Ausland abmelden möchten, müssen Sie sich persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung abmelden. Hierfür benötigen wir zwingend eine Vertreteradresse in der Schweiz.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Schweizer Bundes, der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern sowie auf dem Merkblatt für Auslandschweizer/innen:

Wochenaufenthalt in anderer Wohngemeinde

Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (Ausbildungs- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von uns eine Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (ehemals Heimatausweis). Der Hauptwohnsitz und somit der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleibt dabei in der Gemeinde Leissigen.

 

Die Bescheinigung können Sie direkt am Schalter, telefonisch oder online beziehen. Die Bescheinigung ist im Normalfall ab Ausstellung ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Bescheinigung zu erneuern oder bei Rückkehr in die Wohnsitzgemeinde ist die Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt der Gemeindeverwaltung zu retournieren.

 

Die Gebühr beträgt für die Neuausstellung CHF 20.00 und für die Verlängerung CHF 10.00.

Wochenaufenthalt in Leissigen

Möchten Sie sich in Leissigen zum Wochenaufenthalt anmelden? Für die Anmeldung erscheinen Sie bitte innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung mit einem Ausweispapier (ID/Pass) und der Bescheinigung zum auswärtigen Wochenaufenthalt Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.

 

Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Bescheinigung durch Ihre Hauptwohnsitzgemeinde zu erneuern und der Abteilung Einwohnerdienste Leissigen abzugeben.

 

Die Gebühr beträgt für die Anmeldung CHF 20.00 und für die Verlängerung des Aufenthalts CHF 10.00.

Heimatschein

Die Heimatscheine haben ihren Stellenwert verloren.
Seit dem 1. Februar 2024 ist im Kanton Bern die Hinterlegung des Heimatscheins bei der Wohngemeinde nicht mehr nötig. Jedoch ist es möglich, dass Sie bei einem kantonalen Wegzug aus dem Kanton Bern wieder einen Heimatschein für die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde benötigen. Die wichtigsten Informationen zum Thema finden Sie im untenstehenden Merkblatt.

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.