Teaser-Text:

Gemäss Friedhofreglement läuft für mehrere Gräber die gesetzliche Ruhedauer ab.

Inhalt:

Gemäss Friedhofreglement läuft für mehrere Gräber die gesetzliche Ruhedauer ab. Betroffen sind die Grabfelder Nummern 19 bis 23 und 49 bis 64. Wer künftig auf die Grabpflege verzichten möchte, wird gebeten, dies der Gemeinde Leissigen mitzuteilen (gemeinde@leissigen.ch oder 033 847 88 11) und die Grabfelder bis spätestens 1. September 2026 zu räumen. Angehörige, deren aktuelle Kontaktadresse bekannt ist, werden zusätzlich persönlich angeschrieben.

 

Nach Ablauf der Frist wird die Fläche durch die Gemeinde eingeebnet und begrünt. Grabsteine von Erdbestattungs- und Erdurnengräbern bleiben bis zur späteren, endgültigen Aufhebung bestehen.

 

Über den Zeitpunkt der definitiven Aufhebung der Grabfelder wird zu gegebener Zeit öffentlich informiert.

 

Gemeinde Leissigen

Abteilung Finanzen