Teaser-Text:

Der Vorstand der Schwellenkorporation Leissigen legt die Änderungen 2026 des Organisationsreglements 2020, gestützt auf Artikel 52 der kantonalen Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 und Artikel 37 ff. der kantonalen Gemeindeverordnung, 30 Tage öffentlich auf.

Inhalt:

Der Vorstand der Schwellenkorporation Leissigen legt die Änderungen 2026 des Organisationsreglements 2020, gestützt auf Artikel 52 der kantonalen Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 und Artikel 37 ff. der kantonalen Gemeindeverordnung, 30 Tage öffentlich auf.
 

Auflagefrist: 16. April  bis 15. Mai 2026.
 

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen, während der Öffnungszeiten.
 

Das Reglement kann ebenfalls unten heruntergeladen werden.
 

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Änderungen 2026 des Organisationsreglements 2020 sind eingeschrieben und begründet innerhalb der Auflagefrist an die Schwellenkorporation Leissigen, Präsident Beat Ringgenberg, Zihl-Zälgweg 8, 3706 Leissigen, zu richten. Über Einsprachen entscheidet der Vorstand der Schwellenkorporation Leissigen.

Schwellenkorporation Leissigen