Teaser-Text:

Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 20. April 2026 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen.

Inhalt:

Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs

Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 20. April 2026 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils finden Sie untenstehend oder kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
 

Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben. An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m. Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.


Grünabfuhr

Die Haussammlungen der Grünabfuhr werden an folgenden Tagen, jeweils dienstags, durchgeführt (Container ab 7.00 Uhr bereitstellen):

  • 24. März 2026

  • 7. April 2026

  • 21. April 2026


Weitere Daten für die Grünabfuhr finden Sie in unserem Entsorgungsplan.


Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.
 

Abteilung Bau