Teaser-Text:

Auch im Schuljahr 2026/2027 können die Räumlichkeiten in der Turn- / Mehrzweckhalle und Schulanlage Bettenried genutzt werden. Für die Nutzung ist ein entsprechendes Gesuch beim Gemeinderat einzureichen.

Inhalt:

Die abschliessende Genehmigung des Belegungsplans, der Turn-/Mehrzweckhalle, des Gemeindesaals, der Nebenräume und technischen Anlagen und der Aussenanlage liegt gemäss Art. 3 Abs. 4 des Benützungsreglements in der Kompetenz des Gemeinderats.
 

Für die Nutzung oben genannter Räumlichkeiten wird durch die Gemeindeverwaltung ein Mietvertrag erstellt. Für Einzelanlässe gilt, dass der Gemeinderat mindestens 60 Tage vor dem geplanten Anlass ein Benützungsgesuch erhält. Im Gesuch ist die geschätzte Gesamtanzahl der Anwesenden anzugeben. Ab 100 Personen ist dem Gesuch ein Bestuhlungsplan beizulegen.
 

Wer eine Räumlichkeit regelmässig nutzen möchte, muss bis Freitag, 22. Mai 2026, ein schriftliches Gesuch für das Schuljahr 2026/2027 bei der Gemeindeverwaltung Leissigen einreichen. Die Daten werden im Belegungsplan integriert und durch den Gemeinderat abschliessend genehmigt. Falls es Überschneidungen geben sollte, wird gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung gesucht.
 

Gemeinderat Leissigen