Burgergemeinde - ordentliche Versammlung
Montag, 8. Dezember 2025, 20.15 Uhr Singsaal Turnhalle Bettenried
Traktanden
Genehmigung Budget 2026
Informationen aus Forst- und Waldstrassen
Informationen Alpwesen
Verschiedenes
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.
Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung
Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll dieser Burgergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2025 bis am 15. Januar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat.
Der Burgerrat