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Wiederum werden besondere Erfolge von Einzelpersonen und Vereinen (Delegation) durch die Gemeindebehörden von Leissigen geehrt.

Inhalt:

Wiederum werden besondere Erfolge von Einzelpersonen und Vereinen (Delegation) durch die Gemeindebehörden von Leissigen geehrt.

 

Folgende Bedingungen müssen für die Jahre 2024 (ab Oktober), 2025 und/oder 2026 dabei erfüllt sein:

1. bis 3.

  • Rang an internationalen oder nationalen Einzel- oder Mannschaftsmeisterschaften

  • 1. Rang an Berner Kantonalen Einzel- oder Mannschaftsmeisterschaften

  • Teilnahme an Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen

  • 1. Rang an Oberländischen Meisterschaften

  • Personen, die sich im kulturellen Bereich wie Musik, Kunst oder dergleichen hervorheben

  • Personen, die sich in besonderem Masse uneigennützig in den Dienst der Allgemeinheit stellen, insbesondere:
    -        Schutz der Natur
    -        Schutz der Umwelt
    -        Soziales Engagement
    -        Politisches Engagement
    -        etc.

  • 1. bis 3. Rang an internationalen oder nationalen Berufswettkämpfen

 

Die zu Ehrenden müssen in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.

 

Der Entscheid für die Zulassung fällt der Gemeinderat. Die Richtlinien für Ehrungen in der Gemeinde Leissigen finden Sie hier.

 

Die Vereine, Gesellschaften und Bürger werden gebeten, alle in Frage kommenden Personen, Gruppen und Mannschaften mit unten angefügtem Talon bis spätestens Mittwoch, 30. September 2026 bei der Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen zu melden.

 

Gemeinderat Leissigen