Japankäfer - Leissigen befindet sich in der Pufferzone!
Der Kanton Bern hat für Interlaken, Unterseen und Umgebung wegen des Auftretens des Japankäfers einen Befallsherd sowie eine Pufferzone ausgeschieden. Die Gemeinde Leissigen befindet sich nun ebenfalls in der Pufferzone.
Der Japankäfer ist eine eingeschleppte Käferart, die in der Landwirtschaft und in der Umwelt grosse Schäden anrichtet. Deshalb gilt er als besonders gefährlicher Schädling (Quarantäne-Schädling mit Melde- und Bekämpfungspflicht).
Im Spätsommer 2025 wurde der Japankäfer erstmals in Spiez gefunden und im Anschluss bestätigt, dass sich eine Population dieser Käferart angesiedelt hat. Aus diesem Grund hat die Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons bereits im Herbst 2025 mit der Bekämpfung des Japankäfers begonnen. Gemäss Information vom 27. August 2026 wurde nun ebenfalls in Interlaken und Umgebung eine Population des Japankäfers nachgewiesen. Unten finden Sie ein Merkblatt, wie Sie den Japankäfer erkennen können.
Für die Saison 2026 wird rundum den Käferfundort ein Befallsherd eingerichtet und darum eine Pufferzone "Sicherheitszone" errichtet. In beiden Zonen gelten verbindliche Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers. Die Gemeinde Leissigen ist vor allem im Gebiet der Pufferzone (blau im Plan), und nur geringfügig vom Befallsherd (rot im Plan) betroffen. Die Gemeinde Leissigen befindet sich im Gebiet der Pufferzone (blau im Plan) und noch nicht im Befallsherd (rot im Plan).
Massnahmen in der Pufferzone
Grüngut nicht aus der Pufferzone herausführen. Vom 1. Juni bis 30. September 2026 darf kein frisches Pflanzenmaterial («Grüngut») aus dem Befallsherd geführt werden. Entsorgen Sie ihr Grüngut ausschliesslich im AVAG Entsorgungszentrum Interlaken oder mit der Grüngutabfuhr der Gemeinde.
Massnahmen im Befallsherd
Rasen- und Grünflächen nicht bewässern. Vom 1. Juni bis 30. September 2026 gilt ein striktes Bewässerungsverbot von jeglichen Rasen- und Grünflächen, die mit Gräsern bewachsen sind. So werden Japankäfer-Weibchen daran gehindert, Eier in den feuchten Boden abzulegen.
Grüngut nicht aus dem Befallsherd herausführen. Vom 1. Juni bis 30. September 2026 darf kein frisches Pflanzenmaterial («Grüngut») aus dem Befallsherd geführt werden.
Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Merklbättern und Karten unten sowie auf der Website des Kantons.
Abteilung Bau