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In der Gemeinde Leissigen sind noch nicht alle Gebäude nach dem geforderten AV93-Standard von Bund und  Kanton vermessen. Gemäss der Verordnung über die amtliche Vermessung muss das Vermessungswerk von Leissigen von Gesetzes wegen in die vollständig numerische Form überführt werden. 

Inhalt:

In der Gemeinde Leissigen sind noch nicht alle Gebäude nach dem geforderten AV93-Standard von Bund und  Kanton vermessen. Gemäss Artikel 51 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 18. November 1992 mit  Stand am 1. Januar 2024 (VAV, BSG 211.432.2) muss das Vermessungswerk von Leissigen von Gesetzes wegen in die vollständig numerische Form (AV93-Standard) überführt werden. 

Im Auftrag der Gemeinde Leissigen wird die Geogrid AG aus Unterseen die Erneuerung der Gebäudevermessung  durchführen. Der Perimeter der Vermessungsarbeiten umfasst das Baugebiet mit den noch nicht im AV93-Standard  vermessenen Gebäude von Leissigen. Einen Plan des Perimeters finden Sie am Ende dieser Mitteilung.

Die Arbeiten im Gelände erfolgen ab sofort und dauern bis Ende 2026. Zur Ausführung dieser Arbeiten müssen  die Grundstücke betreten werden. Die Mitarbeitenden der Geogrid AG sind bestrebt, die Bewohner/innen und  Grundeigentümer/innen möglichst wenig zu stören und die Kulturen zu schonen.

Wir danken allen Beteiligten für das Verständnis und die gute Zusammenarbeit. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Projektleiter, Christian Schlunegger, Geogrid AG Unterseen oder an die  Gemeindeverwaltung Leissigen. 

Gemeinderat