Teaser-Text:

3. Öffentliche Planauflage Teilrevision Ortsplanung, Änderung Zonenplan Gewässerraum und Baureglement (Anpassung BMBV) sowie Änderungen Zonenplan Zweigarten und Zonenplan ZöN C

Inhalt:

Der Gemeinderat Leissigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Teilrevision der Ortsplanung im Genehmigungsverfahren zur öffentlichen Auflage.


Gegenstand der öffentlichen Auflage sind die nachfolgend aufgeführten Änderungen des Baureglements (BR) sowie des Zonenplan Gewässerraum:

  • Änderung Art. 212 Abs. 5 Bst. a BR zum Mass der Nutzung (Gebäude mit kleiner anrechenbarer Gebäudefläche)

  • Änderung Art. 212 Abs. 5 Bst. c BR zum Mass d. Nutzung (vorspringende Gebäudeteile)

  • Änderung Art. 311 BR zur Aufhebung von Vorschriften «Zweigarten»

  • Änderung Art. 414 Abs. 6 und 7 BR zur Dachgestaltung

  • Änderung Art. 705 BR zu Überbauungspläne mit Sonderbauvorschriften

  • Änderung Art. Anhang A111 Abs. 2 BR zum massgebenden Terrain

  • Änderung Art. Anhang A121 Abs. 2 BR zu An- und Kleinbauten, kleine Gebäude

  • Änderung Art. Anhang A144 Abs. 5 BR zum Gebäudeabstand

  • Änderung Art. Anhang A131 Abs. 3 BR zur Gebäudelänge und -breite

  • Änderung Art. Anhang A132 BR zur Traufseitigen Fassadenhöhe

  • Änderung Gebiet «am See» im Zonenplan Gewässerraum


Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
 

Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 20. April 2026 bis zum 19. Mai 2026 bei der Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, während den Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Änderungen können zudem im Änderungsbericht weiter unten eingesehen werden.
 

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der

Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen einzureichen.

Gemeinderat