Teaser-Text:

Fandersbüel 1a - Nachträgliche ordentliche Bewilligung adaptiver Antennen mit Korrekturfaktor (BE441-1).

Inhalt:

Bauherrschaft: Sunrise GmbH, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon),  Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.


Projektverfasserin: Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.


Bauvorhaben: Nachträgliche ordentliche Bewilligung adaptiver Antennen mit Korrekturfaktor (BE441-1).


Hinweis: Es ist einzig vorgesehen, die Antenne adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des Bakom) sind erfüllt. Weitere Änderungen an der bestehenden Anlage sind nicht geplant.


Standort: Fandersbüel 1a, Parzelle Nr. 863, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’625’699 / 1’166’732.


Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB.


Naturgefahrengebiet: gelb.


Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)

  • Bauten und Anlagen im Bereich der Nationalstrasse (Art. 24 NSG)


Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.


Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.


Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.


Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).


Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli