Teaser-Text:

Strigel - Neue Forsterschliessung zwecks weitgehender Entflechtung des Steinbruchbetriebs Morgenberg vom übrigen Verkehr.

Inhalt:

Bauherrschaft: Ciments Vigier SA, Zone industrielle, Rondchâtel, 2603 Péry-La Heutte.
 

Projektverfasserin: CSD Ingenieure AG, Belpstrasse 48, 3007 Bern.
 

Bauvorhaben: Neue Forsterschliessung zwecks weitgehender Entflechtung des Steinbruchbetriebs Morgenberg vom übrigen Verkehr. Die heutige Forsterschliessung erfolgt ab dem Anschluss Oertlimatt durch das Betriebsgelände. Neu soll sie über einen neuen Kantonsstrassenanschluss via das Werkgelände (Gemeindegebiet Leissigen) auf einer bestehenden Walderschliessung geführt werden. Damit diese Erschliessung den Anforderungen an eine Waldstrasse entspricht, muss diese ausgebaut werden. Die Forsterschliessung dient u.a. der Bewirtschaftung der Schutzwälder in diesem Gebiet. Der Ausbau der Forsterschliessung erfolgt auf einem bereits bestehenden Waldweg. Der Ausbau hat eine Länge von 545 m und eine Breite von 3,5 m mit einem Gefälle von 3,5 bis max. 18%. Teilabschnitte, welche ein Gefälle von 15% übersteigen, werden befestigt. Die Entwässerung erfolgt über die Schulter mit Querabschlägen.
 

Standort: Strigel, Leissigen, Parzelle Nr. 495, Zone: Wald, Perimeter UeO Rigips, Koordinaten 2’623’725 / 1’167’216.
 

Schutzzonen- und Objekte: Gewässerschutzbereich Au und geschützte Tiere (Art. 20 NHV).
 

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

  • Forstlich zonenkonforme Baute im Wald (Art. 2 Abs. 2 lit. b WaG i.V.m. Art. 22 RPG)


Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.


Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
 

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
 

Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte und auf die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
 

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli