Teaser-Text:

Gubiweg 3 - Neubau eines Einfamilienhauses

Inhalt:

Bauherrschaft und Projektverfasser: Josef und Anika Himmelsbach, Bubenbergstrasse 17, 3700 Spiez
 

Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses.
 

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des überarbeiteten Baureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
 

Standort: Gubiweg 3, Parzelle Nr. 845, Wohnzone W2-b, Koordinaten 2’625’568 / 1’166’935
 

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Ao, Baugruppe B (Leissigen, Dorf).
 

Naturgefahrengebiet: blau.
 

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)

  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

  • Überdecken eines Fliessgewässers (Art. 38 GSchG)


Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.


Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
 

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
 

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
 

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli