Teaser-Text:

Nythartweg 21 - Totalsanierung und Ausbau bestehendes Wohnhaus, neue Heizung mit WP-Luft-Wasser und Aussengerät sowie zwei neue Parkplätze

Inhalt:

Gesuchstellerin: Bianca + Adrian Kohler, Blumenstrasse 12, 3706 Leissigen.
 

Projektverfasser: Umbra Architektur AG, Merzenacker 81a, 3006 Bern.
 

Bauvorhaben: Totalsanierung und Ausbau bestehendes Wohnhaus, neue Heizung mit WP-Luft-Wasser und

Aussengerät, 2 neue Parkplätze.
 

Standort: Nythartweg 21, 3706 Leissigen, Uferschutzplan ZöN Kirche
 

Koordinaten: 2’625’777 / 1’167’000.
 

Parzellen Nrn. / Zone: 203, 669 / WG2b.
 

Schutzzone/-objekt: Baugruppe B + Ortsbildschutzgebiet / Erhaltenswert, K-Objekt.
 

Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung (Art. 11 ZWG).
 

Ausnahmen:
- Unterschreiten Gebäudeabstand (A144 GBR)

- Unterschreiten Raumhöhe (Art. 67 BauV)

- Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG)

- Abweichungen Dachgestaltung (Art. 414 GBR)
 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
 

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-609).


Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026.
 

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile / Verpflockung verwiesen. Einsprachen und

Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der

Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
 

Gemeinderat Leissigen