Teaser-Text:

Oberfeldweg 9 - Aufstellen eines mobilen Saunawagens (unter 750 kg und per PKW transportierbar); ohne Wasser- und Abwasseranschluss, die Beheizung erfolgt mit Holz, Betriebszeiten: Oktober bis März

Inhalt:

Gesuchsteller: Saunakiste.ch GmbH, Keltenstrasse 98, 3018 Bern.
 

Projektverfasserin: Atelier a und b ag, Friedbühlstrasse 36, 3008 Bern.
 

Bauvorhaben: Aufstellen eines mobilen Saunawagens (unter 750 kg und per PKW transportierbar); ohne Wasser- und Abwasseranschluss, die Beheizung erfolgt mit Holz, Betriebszeiten: Oktober bis März.
 

Standort: Oberfeldweg 9, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 721, Wohnzone W2a, Koordinaten 2’626’064 / 1’164’707.
 

Gewässerschutzbereich: Ao.
 

Schutzzone/-objekt: Uferschutzplan Nr. 2 / schützenswertes K-Objekt (Oberfeldweg 9).
 

Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): keine Beschränkung.
 

Ausnahmen: keine.
 

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Teilrevision Ortsplanung mit dem Zonenplan Gewässerraum durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung Erleichterungen vom winterlichen Wärmeschutz (Art. 14 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 und Art. 63 KEnV Saunawagen ist stundenweise über Buchungsplattform reservierbar.
 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
 

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2025-16334).


Auflage- und Einsprachefrist bis 30. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
 

Gemeinderat Leissigen