Teaser-Text:

Bühlweg 31 - Aufstellen einer privat genutzten Aussensauna (Nachträgliches Baugesuch)

Inhalt:

Bauherrschaft: Sjef + Elisabeth van der Wee, Bühlweg 31, 3706 Leissigen / Linda Petronella van der Wee,

Lärchenweg 10, 3072 Oberdiessbach / Samuel Alexander van der Wee, Chrützweg 10, 3707 Därligen.
 

Projektverfasserin: roland däpp gmbh, Scheidmattenstrasse 24, 3703 Aeschiried.
 

Bauvorhaben: Aufstellen einer privat genutzten Aussensauna (Nachträgliches Baugesuch).
 

Standort: Bühlweg 31, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 599, UeO Zweigarten, Koordinaten 2’625’980 / 1’166’850.
 

Gewässerschutzbereich: üB.
 

Schutzzone/-objekt: Keine / nein.
 

Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Keine Beschränkung.
 

Ausnahmen: keine.
 

Hinweis: Erleichterungen vom winterlichen Wärmeschutz (Art. 14 i.V.m Art. 17 Abs. 1 und Art. 63 KEnV).
 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
 

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-6212/294862).
 

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
 

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
 

Gemeinderat