Fakultatives Referendum - Erhöhung Verpflichtungskredit Überarbeitung Uferschutzplanung
Der Gemeinderat Leissigen hat am 27. April 2026 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2019 im Sinn der Zuständigkeit folgenden Beschluss gefasst:
Der bestehende Verpflichtungskredit für die Überarbeitung der Uferschutzplanung ist von CHF 48'000.- um CHF 12'000.- auf insgesamt CHF 60'000.- inkl. MwSt. zu erhöhen. Die Krediterhöhung ermöglicht die Fortführung des Projekts und damit die Erstellung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Genehmigung.
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 838
Referendumsfrist: Montag, 8. Juni 2026
Gemeinderat Leissigen