Fakultatives Referendum - jährlich wiederkehrender Verpflichtungskredit für die Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung
24. September 2026
Der Gemeinderat Leissigen hat am 14. September 2026 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der
Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2019 im Sinn der Zuständigkeit folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung eines jährlich wiederkehrenden Verpflichtungskredits in der Höhe von CHF 7‘300.- inkl. MwSt. für die Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung.
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 848
Referendumsfrist: Montag, 26. Oktober 2026
Gemeinderat Leissigen