Teaser-Text:

Genehmigung eines jährlich wiederkehrenden Verpflichtungskredits in der Höhe von CHF 7‘300.- inkl. MwSt. für die Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung.

Inhalt:

Der Gemeinderat Leissigen hat am 14. September 2026 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der

Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2019 im Sinn der Zuständigkeit folgenden Beschluss gefasst:
 

Genehmigung eines jährlich wiederkehrenden Verpflichtungskredits in der Höhe von CHF 7‘300.- inkl. MwSt. für die Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung.


Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
 

Stimmberechtigte: 848

Referendumsfrist: Montag, 26. Oktober 2026


Gemeinderat Leissigen