Fakultatives Referendum - Überarbeitung Baureglement
Der Gemeinderat Leissigen hat am 15. Dezember 2025 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2019 im Sinn der Zuständigkeit folgenden Beschluss gefasst:
Der bestehende Verpflichtungskredit für die Überarbeitung des Baureglements ist von CHF 48'000.- um CHF 10'000.- auf insgesamt CHF 58'000.- inkl. MwSt. zu erhöhen. Die Krediterhöhung ist notwendig, da die Projektgrundlagen für die Genehmigung noch präzisiert und ergänzt werden müssen.
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 838
Referendumsfrist: Montag, 26. Januar 2026
Leissigen, 16. Dezember 2025
Gemeinderat Leissigen