Gesuch um Personenauskunft Einzelperson
Gestützt auf Art. 12 des kantonalen Datenschutzgesetzes gibt die Einwohnerkontrolle auf Gesuch hin Personalienauskünfte über Einzelpersonen bekannt, sofern der Gesuchsteller ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht.
Für Einzelauskünfte aus der Einwohnerkontrolle genügt eine formlose Anfrage.
Die Kosten belaufen sich auf CHF 15.- pro Person.