Um zu verhindern, dass Leistungen zu Unrecht ausbezahlt werden, verlangen einige Versicherungen oder Pensionskassen Lebensbescheinigungen. Diese beweisen, dass die versicherte Person noch am Leben ist.

Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung ist deshalb eine persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung zwingend notwendig. Dabei ist ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Ausländerausweis, etc.) vorzuweisen.

Die Lebensbescheinigung kostet CHF 20.- pro Person.