Öffentliche Planauflage - Überbauungsordnung "Bad"
Der Gemeinderat Leissigen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Überbauungsordnung «Bad» mit Zonenplanänderung und Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 30. März 2026 bis und mit 28. April 2026 bei der
Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, während den Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Folgende Unterlagen können eingesehen werden:
Überbauungsordnung «Bad» mit Zonenplanänderung, bestehend aus:
Überbauungsvorschriften
Überbauungsplan Mst. 1:750
Zonenplanänderung Mst. 1:1’000
Weitere Unterlagen:
Erläuterungsbericht
Mitwirkungsbericht Mai 2023
Naturgefahrengutachten vom September 2024
Vorprüfungsbericht vom 9. Januar 2024 inkl. Mitberichte
Die Unterlagen sind unten einsehbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der
Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen einzureichen.
Gemeinderat Leissigen